inzwischen sind sehr konkrete Pläne der von der CDU-Politikerin Dr. Ursula von der Leyen geführten EU-Kommission bekannt geworden, die auf ein viel strengeres Heizungsverbot, als es in Deutschland diskutiert wird, hinauslaufen würden. In diesem offenen Brief möchten wir die örtlichen CDU an ihre Mitverantwortung erinnern und gemeinsam mit der FDP dafür zu werben, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den geplanten Regulierungsentwurf zurückzieht.
Hintergrund: Ein potentielles EU-Heizungsverbot durch die Hintertür
Seit Wochen arbeitet die EU-Kommission unter ihrer Präsidentin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem EU-Heizungsverbot. Statt wie üblich ein öffentliches Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, soll das Heizungsverbot von der EU-Kommission nur unter Einbeziehung von Interessenverbänden und technischen Regulierungsgremien beschlossen werden.
Die Ökodesign-Richtlinie von 2009 ermächtigt die EU-Kommission, einzelne Produkte zu regulieren. Dabei müssen nur technische Experten der Mitgliedstaaten beteiligt werden, aus Deutschland z. B. vom Umweltbundesamt sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Von Glühbirnen über Staubsauger und Waschmaschinen bis zu Kaffeemaschinen hat die Kommission in den vergangenen Jahren zahlreiche Produkte in Richtung Energieeinsparung getrimmt.
Jetzt plant die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen, auf diesem Wege gleichsam durch die Hintertür und ohne gesetzgeberischen Beschluss ein viel weitergehendes, nicht technologieoffenes Heizungsverbot zu verhängen, das einem nationalen deutschen Heizungsgesetz gegenüber Vorrang hätte. Der 60-Seiten-Entwurf dieser Regulierung ist fertig und wird bereits hinter verschlossenen Türen von Expertengremien beraten. Dem Deutschen Bundestag liegt der Text bislang nicht offiziell vor. Ein Beschluss könnte schon Ende des Jahres gefasst werden. Die Parlamente sind dabei außen vor.
Die Konsequenz wäre: Die Vielfalt an Erfüllungsoptionen sowie die zahlreichen Ausnahmen und langen Übergangsfristen, die das deutsche Gesetz nicht zuletzt auf Druck der FDP aufweist, wären unwirksam. Das gleiche gilt für weitere Verbesserungen in Richtung Praxistauglichkeit, welche die FDP-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren erreichen wird. Denn Europarecht genießt einen Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht.
Konkret plant die von einer CDU-Politikerin geführte EU-Kommission, dass ab 2029 nur noch Heizungen (sowie Ersatzteile) mit einem Wirkungsgrad von mindestens 115 % neu in den Verkehr gebracht werden dürfen. Dies wären nahezu ausschließlich Wärmepumpen, denn da sie neben dem Strom Umgebungswärme verwenden, kommen Wärmepumpen konstruktionsbedingt stets auf Wirkungsgrade von 300 bis 500 %. Klimaneutrale Öl- und Gasheizungen auf Biogas- und Wasserstoffbasis wären dagegen verboten, denn da sie auf dem Verbrennerprinzip basieren, können sie nie mehr als 100 % Wirkungsgrad erreichen. Das ist aber für das Klima egal, denn eine Gasheizung mit klimaneutralem Biogas heizt deutlich klimafreundlicher als eine Wärmepumpe mit Kohlestrom – unabhängig vom Wirkungsgrad. Auch Ersatzteile für Verbrennerheizungen (z. B. für die weiterhin zulässigen Hybridheizungen) kämen nicht mehr neu auf den Markt.
Auch wichtigen Ausnahmeregeln des geplanten deutschen Gebäudeenergiegesetzes würde die EU-Regelung den Boden entziehen:
- Nach einer Heizungshavarie würde der Übergangszeitraum von drei Jahren, in dem noch eine fossil betriebene Heizung genutzt werden darf, ab 2029 ins Leere laufen, da auf dem Markt keine Öl- und Gasheizungen mehr verfügbar wären.
- Auch die Ausnahme für ältere Menschen würde auf diese Weise ab 2029 nicht mehr funktionieren.
- Ebenso wären Härtefallregelungen, wonach Personen in bestimmten Fällen ganz von den deutschen Heizungs-Vorschriften befreit werden können, ab 2029 effektiv außer Kraft gesetzt.
Wenn die CDU vor der deutschen Öffentlichkeit zurecht ein maßvolles Gebäudeenergiegesetz einfordert, während ihre wichtigste Spitzenpolitikerin auf EU-Ebene ein umfassendes Heizungsverbot durch die Hintertür vorantreibt, ist das maximal unglaubwürdig. Die Menschen in Deutschland müssen sich darauf verlassen können, dass sie innerhalb eines technologieoffenen Rechtsrahmens eine Heizungslösung wählen können, die zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung passt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollte ihren Regulierungsentwurf schnellstmöglich zurückziehen.